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ALLRIS - Auszug

26.11.2014 - 8 Grundsatzentscheidung Differenzbezuschussung vo...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Auf die Vorlage 2014/005/069 wird verwiesen. Von Seiten des Finanzausschusses stellt sich dazu die Frage, warum die Gemeinde Siek Kostenausgleiche für die Inanspruchnahme auswertiger Krippenplätze leisten muss, aber verwaltungsseitig von einer Differenzbezuschussung bei Tagespflegestellen („Tagesmütter“) abgeraten wird. Unverständlich ist daher auch, warum eine solche Differenzbezuschussung in der Stadt Ahrensburg dagegen als fair angesehen wird.

Anmerkung der Verwaltung:

 

Besuch einer auswertigen Kindertagesstätte / Krippe

-  Kostenausgleich gem. § 25 a Kindertagesstättengesetz

-  Wohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde                                          (Gemeinde an Gemeinde)

 

Tagespflegestellen („Tagesmütter“)

-  Gemeinde hat keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung

-  Kreis Stormarn fördert (gem. Richtlinie) Tagespflegestellen              (Kreis an „Tagesmütter“)

 

Richtlinien der Stadt Ahrensburg zur Förderung von Kindern in Tagespflege

-  freiwillige Leistung der Stadt Ahrensburg

-  Die Stadt Ahrensburg fördert die Betreuung von Kindern in Tagespflege unter der Voraussetzung, dass zum gewünschten Betreuungsbeginn kein bedarfsgerechter Platz in einer Ahrensburger Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht

-  Die Belegung aller Kindertagesstätten in Ahrensburg erfolgt zentral von der Stadtverwaltung Ahrensburg

-  Ahrensburger Eltern zahlen in allen Ahrensburger Kindertageseinrichtungen die selbe Gebühr (Mischkalkulation). „Tagesmutter“ ist in der Regel teurer, als Krippenplatz, daher wird die Differenzbezuschussung (Krippe / „Tagesmutter“ in Ahrensburg) an Ahrensburger Eltern durch die Stadt Ahrensburg als „fair“ angesehen (Gleichstellung)

                                                               (Stadt Ahrensburg Differenzbezuschussung an Eltern)

 

Richtlinie der Gemeinde Siek zur freiwilligen Bezuschussung für die Betreuung von Sieker Kindern in Tagespflege vom 21.06.2007

-  Freiwillige Leistung der Gemeinde Siek zur Unterstützung bedarfsgerechter Tagespflege

-  Nachrangig zur Förderung des Kreises gewährt die Gemeinde Siek auf Antrag der Tagespflege eine Zuwendung in Höhe von 0,50 € pro Betreuungsstunde und Kind. Dieser Zuschuss wird an die Tagespflegestelle ausgezahlt und von dieser in voller Höhe bei der Berechnung der Betreuungskosten pro Kind berücksichtigt

-  Jedes Kind erhält den selben Betrag pro Betreuungsstunde (0,50 €)

-  Es gibt nur eine Kindertagesstätte mit Krippe in der Gemeinde Siek. Steht da zum gewünschten Betreuungstermin kein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung, müssen die Eltern auf auswärtige Angebote, mit individuell unterschiedlichen Betreuungskosten, ausweichen.

-  Bei einer Differenzbezuschussung würde jedes Kind einen anderen Betrag pro Betreuungsstunde erhalten

          (Gemeinde Siek 0,50€ / Betreuungsstunde / Kind indirekt an Eltern)

 

Verwaltungsseitig wird angeregt von einer Differenzbezuschussung abzusehen und stattdessen die Erhöhung der freiwilligen Zuwendung (z.B. auf 1,00 €) in Betracht zu ziehen.

 

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Ein Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung wird nicht gefasst.
 

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