21.08.2024 - 12 Zuwendung aus Mitteln des Landesprogramms ländl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mi., 21.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage wird im Gremium beraten.
Herr Garber erfragt, was genau in diesem Fall in das Grundbuch eingetragen wird.
Herr Bitzer berichtet, dass die Eintragung nur der Absicherung dient und hier die Pachtdauer von 25 Jahren eingetragen wird.
Sollte die Pacht vorher enden, berichtet Herr Bitzer, dass die Förderung dann anteilig zurückgezahlt werden muss. Herr Bitzer ergänzt weiter, dass der Gemeinde Siek hierdurch keine Kosten entstehen. Die notwendigen Notargebühren werden vom Sportverein getragen.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass eine solche Eintragung ungewöhnlich sei, die Grundbucheintragung bindet Zeit und Geld.
Vom Sportverein wird berichtet, dass bereits eine Fristverlängerung zum 31.11.2024 beantragt wurde – dieser wurde bereits zugestimmt.
Das Land sieht eine Zweckbindung von 5 Jahren vor.
Herr Garber erfragt, ob es denn möglich ist, den Grundbucheintrag auf die Zweckbindungsfrist zu befristen. So dass der Eintrag im Grundbuch nach der eingetragenen Befristung zeitnah gestrichen werden kann.
Herr Bitzer nimmt den Vorschlag auf. Es ergeht folgender Beschluss:
Die Gemeindevertretung Siek stimmt der Eintragung des Pachtvertrages im Grundbuch der Gemeinde Siek mit den Mindestanforderungen zu. Eine Befristung des Eintrages soll erwirkt werden. Sollte eine befristete Eintragung nicht möglich sein, ist der Grundbucheintrag nach Ablauf der Zweckbindungsfrist unverzüglich löschen zu lassen.