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ALLRIS - Auszug

21.08.2024 - 8 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird im Gremium besprochen. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/519-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf, nördlich der "Alten Landstraße" (K 39), westlich der Straße "Drift", östlich der Bebauung "Alte Landstraße 18" und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage