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ALLRIS - Auszug

09.04.2024 - 9.1 Anfragen und Mitteilungen - Jahresabschluss 2023

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Wortprotokoll

An die Amtsverwaltung wird die Bitte gestellt, die Frist von drei Monaten nach § 91 Abs. 2 GO zur Aufstellung des Jahresabschlusses für 2023 für Haushaltsprüfung einzuhalten.

Durch die in den Haushaltsplänen für 2023 und 2024 ausgewiesenen hohen Verluste ist dies für die Gemeinde dringend erforderlich.