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ALLRIS - Auszug

14.10.2024 - 17 Anfragen und Mitteilungen - Rattenbefall und Be...

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Wortprotokoll

Es wurde beraten, ob man sich als Gemeinde gemeinsam der Bekämpfung des Rattenbefalls widmen könne und in welcher Form dies möglich sei. 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Eine vollständige Kostenübernahme der Gemeinde für die öffentlichen Gebäude/Flächen und auch für Privathaushalte wäre möglich. Hier wäre eine Ausschreibung unabdingbar.

Außerdem wäre eine Beköderung der rein öffentlichen Gebäude/Flächen möglich. Auch könnte die Gemeinde den Weg über eine sachbezogene Allgemeinverfügung gem. § 35 VwVfG als Einzelfallentscheidung erlassen.