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ALLRIS - Auszug

18.11.2024 - 5 Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tolzin stellt die Sitzungsvorlage vor. Es wird diskutiert, ob man die Vorschläge annimmt und dem Transparenzregister folgt oder weiter Grundsteuern zu den Hebesätzen aus dem Jahr 2024 erheben wird. Es wird entschieden, weiterhin die gleichen Hebesätze aus dem Jahr 2024 für 2025 zu nutzen und die weitere Entwicklung in 2025 abzuwarten. Ggf. erfolgt dann im Folgejahr eine Anpassung.

 

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Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 260 %

Grundsteuer B: 260 %

Die beigefügte Hebesatzsatzung wird geändert beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage