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ALLRIS - Auszug

28.10.2024 - 4 Verpflegungsgebühren (Mittagstisch + Kostgeld) ...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Frau Stehr tritt der Sitzung des Finanzausschusses Stapelfeld verspätet bei.

Der Vorsitzende Herr Tolzin stellt die Sitzungsvorlage vor und verweist auf den Anhang, in welcher die Kalkulation der Verpflegung dargestellt ist.

Frau Müller berichtet vom Kindertagesstättenausschuss am 08.10.2024, in dem diese Vorlage auch schon Thema war. Der Kita Ausschuss empfiehlt weiterhin nur die tatsächlichen Verpflegungskosten an die Eltern weiterzugeben. Dies steht in diesem Ausschuss nun auch zur Diskussion. Erneut entsteht die Diskussion, warum überhaupt die Verpflegungsgebühren erhöht werden sollten und dies immer wieder wiederholend Inhalt in den Sitzungen ist. Die Gemeinde hat vor Jahren entschieden, die Eltern zu entlasten, indem nur die Verpflegungskosten weiterzugeben und die Personalkosten von der Gemeinde übernommen werden sollen. Dafür gibt es wohl einen gültigen Gemeinderatsbeschluss.

 

Es wurden die zwei möglichen Varianten in Betracht gezogen und abgestimmt.

 

Variante A:

Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die monatlichen Verpflegungsgebühren entsprechend der Gebührenkalkulation zu 55 % Kostenbeteiligung ab dem 01.01.2025 fest.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

1

2

Variante B:

Die Gemeindevertretung empfiehlt weiterhin nur die tatsächlichen Verpflegungsgebühren an die Eltern weiterzugeben wie es auch der Kita Ausschuss empfiehlt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

1

2

 

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Der TOP wird zur Entscheidung an die Gemeindevertretung Stapelfeld am 04.11.2024 verweisen.

Anmerkung der Verwaltung:

Auf die Ausführungen der Verwaltung unter TOP 4 des KiTa-Ausschusses vom 08.10.2024 wird inhaltlich verwiesen. Die Personalkosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen, der Kostendeckungsgrad hingegen ist frei wählbar.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2281&TOLFDNR=49402&selfaction=print