23.09.2024 - 4 Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 23.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
Wortprotokoll
Der Vorsitzende Herr Tolzin stellt die Sitzungsvorlage vor und verweist auf den Anhang, in welcher die Änderungen der Paragraphen gegenübergestellt sind.
Herr Tolzin geht sodann auf § 7, Nr. 2 der Entschädigungssatzung, und zwar auf den Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung für Personen ein, die selbständig tätig sind. Die Verwaltung schlägt einen Höchstbetrag in Höhe von 30 € vor.
Bürgermeister Wesenberg merkt dazu an, dass dieser Betrag s.E. nach zu gering ist. Damit auch selbständig Tätigen die Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten möglich ist, sollte dieser Betrag angehoben werden.
Herr Tolzin ist der Ansicht, dass gerade ehrenamtliche Tätigkeiten nicht vollumfänglich vergütet werden können.
Nach einer intensiven Diskussion werden folgende Beträge zur Abstimmung gestellt:
Höchstbetrag 45 € und Höchstbetrag 70 €.
Anschließend wird die in § 5 geregelte Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden diskutiert. Eine Erhöhung könnte angemessen sein. Es wird vorgeschlagen, diese Aufwandsentschädigung auf 105 € anzuheben.
Herr Tolzin schlägt vor, die alte Regelung aus § 3 Abs. 1, nach welcher der Bürgermeister Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen, in welchen er selbst Mitglied ist, erhält, in den neuen § 1 zu übernehmen.
Herr Wesenberg hält diese Übernahme nicht für erforderlich.
Stattdessen wird vorgeschlagen, § 3 der neuen Satzung insofern zu ändern, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen Sitzungsgeld erhalten, unabhängig davon, ob sie in dem Ausschuss Mitglied sind.
Nach Diskussion besteht Einvernehmen, dass diese Regelung aufgenommen werden soll. Ebenfalls wird dem Vorschlag der Verwaltung entsprochen, dass die Vorsitzenden der Ausschüsse mit dem Protokollführer nach Ende der Sitzung die tatsächlichen Teilnehmer abgleichen, um Unstimmigkeiten bezüglich des Sitzungsgeldes zu vermeiden.
Auf Nachfrage von Herrn Wesenberg erklärt Frau Badur, dass eine Regelung zur Entschädigung der Werkleitung der Fernwärmeversorgung Stapelfeld in der Betriebssatzung nicht mehr erforderlich ist. Eine Neufassung der Betriebssatzung wird vorbereitet.
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
Für Selbstständige:
45,00 € Verdienstausfallentschädigung je Stunde
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
1 |
2 |
1 |
70,00 € Verdienstausfallentschädigung je Stunde
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
2 |
1 |
1 |
= Somit setzt sich der Vorschlag der 70,00 € in der Abtimmung durch.
Für Franktionsvorsitzende:
105,00 € monatliche Aufwandsentschädigung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
2 |
0 |
2 |
Für Bürgermeister und Gemeindevertreter:
Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse auch ohne Mitgliedschaft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
4 |
0 |
0 |
Anmerkung der Verwaltung:
Eine entsprechende Ergänzungsvorlage wird für die Sitzung der Gemeindevertretung gefertigt. Zur Verdeutlichung bzw. Klarstellung wird, was die Sitzungsteilnahme ohne Mitgliedschaft anbelangt, sowohl der § 1 (Bürgermeister) als auch der § 3 (Gemeindevertretung) angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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102 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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