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ALLRIS - Auszug

25.11.2024 - 5 Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Badur erläutert die Grundsteuerreform und die damit verbunden technischen Umsetzungen vom Finanzamt und auch der Amtsverwaltung. Im Zuge dessen erklärt sie kurz die Zahlen, die durch das Transparenzregister geliefert wurden, und dass es sich dabei wie in der Vorlage vermerkt um Hochrechnungen durch das Finanzamt handelt.

Nach ausgiebiger Beratung kommt der Finanzausschuss zu folgendem Beschlussvorschlägen, welche beide zur Abstimmung stehen.

 

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  1. Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 245 %

Grundsteuer B: 345 %

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

4

0

 

  1. Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer B: 300 %

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

1

0

 

 

  1. Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 245 %

Die beigefügte Hebesatzsatzung wird mit den geänderten Hebesätzen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertrettung die Hebesätze für die Grundsteuer A: 245 % und die Grundsteuer B: 300% zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2276&TOLFDNR=50131&selfaction=print