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ALLRIS - Auszug

29.07.2024 - 6 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Inhalte finden Zustimmung. In die Begründung zur Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens sollen e) und f) aufgenommen werden, der Teil „insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum“ soll entfallen.

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Die Gemeinde Braak gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:

Die Gemeinde Braak begrüßt eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, hält diese aber für unzureichend, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).

Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für:

  1.       Ältere, die ihr Eigenheim veräußern
  2.       Familien
  3.       Auszubildende und Studenten
  4.       Ehrenamtlich Tätige in Feuerwehr und Vereinen
  5.       Angestellte in kommunalen Einrichtungen wie Lehrer, Erzieher und Angestellte in der Verwaltung
  6.         Mitarbeiter in Gewerbebetrieben
  7.       insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum

realisieren zu können.

Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage