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ALLRIS - Auszug

18.03.2024 - 6 Eckpunkte Beteiligung der Gemeinde an Freifläch...

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Wortprotokoll

 

Vorsitzender und Bürgermeister berichten darüber, dass ein Gespräch mit einem interessierten „Planer“ stattgefunden hat. Nachfolgende Punkte werden besprochen

 

  • Die Firma würde die Gemeinde bzw. auch Dritte beteiligen, Gespräche über Art und Weise sind möglich. Die Gemeinde möchte ihre Möglichkeiten nicht aus der Hand geben. Zur besseren Akzeptanz sollen Bürger möglichst breit beteiligt werden.
  • Die Vorstellungen der Gemeinde gehen über eine Vergütung größer als 0,2 €/kWh hinaus.
  • Bei den Betrachtungen sind u.a. auch Festsetzungen aus dem Kartellrecht und Vergaberecht zu beachten.
  • Bei einer Beteiligung ist Eigenkapital einzubringen.

 

 

Im Weiteren wird aus dem Kreise des Ausschusses berichtet, dass eine Kontaktaufnahme zu HanseWerk Natur stattgefunden hat. Es besteht von dortiger Seite durchaus Interesse, als Planer bzw. Betreiber aufzutreten. Zum jetzigen Zeitpunkt können hierzu noch keine Aussagen gemacht werden.

 

 

 

 

Im weiteren Verlauf erfolgt noch eine Beratung zum Thema PV-Anlage auf dem Objekt „Kita“ bzw. „Gemeindesaal“.

 

Im Zuge der Vorplanungen wurde eine Anfrage beim Netzbetreiber gestellt, die wie nachfolgend beantwortet wurde:

 

„Grundsätzlich und ohne Ausnahme können sich Gemeinden (oder einzelne Personen) Einspeisepunkte nicht „sichern“. Im Sinne der Diskriminierungsfreiheit erhalten alle Interessenten die Möglichkeit, Energie einzuspeisen.

Nach erfolgter vollständiger Anmeldung einer geplanten Anlage erfolgt die Netzverträglichkeitsprüfung und Vergabe des netzwirtschaftlichen Verknüpfungspunktes. Dieser wird für einige Monate reserviert und kann einmal verlängert werden. Bei größeren Anlagen mit Anschluss in der Mittelspannung sind die Reservierungszeiträume länger als in der Niederspannung, wo durch viele kleine Anlagen viel „Bewegung“ im Netz ist.

Vorab werden für angedachte Einspeiseanlagen (z.B. Gemeindehaus Braak) keine Berechnungen durchgeführt. Dies ist aufgrund des hohen Anmeldeaufkommens nicht möglich und auch nicht erwünscht, da ausreichend konkrete Anmeldungen zur Prüfung vorliegen.“

 

 

 

Für die weitere Vorgehensweise bzw. den Förderantrag ist zu berücksichtigen / zu klären:

  • Netzeinspeisung oder Eigenversorgung :
    Im Zuge der Beratung wird tendenziell die Auffassung vertreten, das gemeindliche Objekt energetisch autark (Eigenversorgung) versorgen zu wollen (Mieterstrommodell).
  • Notstromversorgung
    Soll die PV auch zur Notstromversorgung herangezogen werden?
    Mögliche Szenarien, für die eine Notstromversorgung vorgehalten werden soll, werden sich nicht abschließend beschreiben lassen. Es wird von einem Betrieb von 72 Std. ausgegangen.
    Im Falle einer Eigenversorgung wäre dies zumind. bei der Bemessung der benötigten Speicher zu berücksichtigen.
    Seitens der Verwaltung wird auf die beantragten Fördermaßnahmen zur Anschaffung zweier Notstromaggregate verwiesen. Die Bewilligungsbescheide sind i.d.R. an Bedingungen geknüpft. Nachträgliche Änderungen im Vorhaben können eine Förderung mitunter ausschließen. Hinsichtlich der Kraftstoffversorgung gab es bereits Gespräche mit potenziellen Unternehmen.
  • Zur Kostenermittlung holt die Gemeinde ein Angebot ein. Dieses wird von der Gemeinde zusammen mit einem Förderantrag über das Amt eingereicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2271&TOLFDNR=45504&selfaction=print