02.12.2024 - 8 Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde Siek...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 02.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Dr. Lassen erklärt sich zum Tagesordnungspunkt für befangen und verlässt zur Beratung und Abstimmung den Sitzungsraum.
Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Es kommt der Einwand, dass der Plan auf Seite 2 des Anhangs „2024-11-18 Satzungsbeschluss - Planunterlagen“ irreführend sei. Das Symbol für drei am Flurstück 21/81 angrenzende Bäume taucht nicht in der Legende auf. Eine Einordnung der Bäume in „vorhanden“ oder „zu erhalten“ ist dadurch nicht möglich. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die korrekte Einordnung der Bäume bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nachzureichen. Die Abstimmung wird in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung verwiesen.
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde Siek abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/005/353-7 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung für das Gebiet nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeinvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Dr. Thore Lassen
Anlagen zur Vorlage
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