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ALLRIS - Auszug

05.11.2024 - 6 Einbeziehungssatzung der Gemeinde Siek...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hansen übergibt das Wort an Herrn Jeß von B2K. Dieser wurde eingeladen, um die Planung nochmals vorzustellen, da seit Beginn der Planung neue Mitglieder im Bau- und Umweltausschuss hinzugekommen sind.

 

Herr Jeß stellt die Planung vor. Die Amtsverwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob ein Überwegerecht für das Flurstück 38/14 eingetragen ist. Darüber hinaus bittet der Ausschuss um Stellungnahme, wieso die Planung so viel Zeit in Anspruch genommen hat.

 

Anmerkung der Verwaltung:

1. Es ist kein Wegerecht als Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Nach schriftlicher Mitteilung des Eigentümers ist auch kein Wegerecht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch hinterlegt.

 

2. Das Verfahren begann mit der Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses am 05.10.2022. Daraufhin wurden im November / Dezember 2022 die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen ergab, dass ein Bodengutachten sowie ein A-RW1-Nachweis erforderlich waren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten waren zunächst mit den Vorhabenträgern abzustimmen. Diese Abstimmung sowie eine personelle Umstrukturierung im Planungsbüro nahmen einige Zeit in Anspruch. Im Oktober 2023 konnte dann der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Unterlagen vergeben werden. Die Erstellung nebst Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde hat ein Jahr in Anspruch genommen, so dass nun erst über den Satzungsbeschluss beraten werden.

 

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/0010-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet Flächen westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

- Anlage „2024-10-23 Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss - Planzeichnung“, Seite 4 (Teil B: Textliche Festsetzungen), Punkt 3.1 Gründächer:

Folgende Textänderung:

Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind mit Gründächern (lebende Pflanzen) herzustellen

- Anlage „2024-10-23 Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss - Planzeichnung“, Seite 5 (Teil B: Textliche Festsetzungen), Punkt 5.4 Eingrünung:

Folgende Textänderung:

Die Grundstücke, die westlich der Straße „Kampsredder“ liegen, sind zur freien Landschaft hin mit einer Hecke einzugrünen. Die Grundstücke, die im östlichen Randbereich des Satzungsgebiets liegen, sind an ihrer Ostseite ebenfalls mit einer Hecke einzugrünen.

Die Grundbreite der ebenerdigen Feldhecken beträgt 2,00 m. Die Feldhecken sind einreihig mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen sind zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Planunterlagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0