21.02.2024 - 5 Leasing E- Lastenfahrräder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 21.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Maike Kollmann
Wortprotokoll
Nach einer Diskussion wird Folgendes vereinbart:
- Konkrete Standorte am Stapelfelder Hof werden der Verwaltung mitgeteilt
- Es wird ein Angebot für die Erstellung der Station eingeholt
- Die Verwaltung wird gebeten, die Förderfähigkeit über die Radverkehrsförderung vom Kreis Stormarn zu bestätigen
Anmerkung der Verwaltung: Laut dem Förderprogramm „Stadt und Land“ ist der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder förderfähig. Dazu gehören Abstellanlagen (Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme, Fahrradboxen u. a), Fahrradparkhäuser n wichtigen Quellen/ Zielen des Radverkehrs inkl. Planungskosten Dritter, Einbau durch Dritte und Grunderwerb sind förderfähig.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen ab 7.500 €, die Förderquote beträgt in der Regel 75% aller zuwendungsfähigen Kosten. Die Frist bis zum 30.06 ist zu beachten, wenn im laufenden Jahr noch Mittel abgefordert werden sollen. Antragstellung ist bis zum 30.06.2028 möglich.
Das Förderprogramm „Ab aufs Rad“ des Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes S.-H. sieht keine Fördermittel für den Verleih von E-Lastenrädern vor.