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ALLRIS - Auszug

15.02.2024 - 5 Sachstand bezüglich des Höchstbetrags der Kasse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Betrag von bis zu 500.000,00 € wird für viel zu hoch gehalten und es entsteht eine rege Diskussion über die Höhe der Kassenkreditermächtigung.

Herr Wesenberg erläutert hierzu, dass zur Zeit erhebliche Zahlungen geleistet werden müssen, aber Einnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Daher ist der Kassenkredit zur Überbrückung und zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit derzeit dringend notwendig. Nur weil eine Ermächtigung zur Aufnahme bis zu 500.000,00 € besteht, bedeutet das nicht, dass diese auch voll ausgeschöpft wird. Vielmehr besteht dadurch nur ausreichend Flexibilität.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen

Eine Empfehlung zur Beschlussfassung sowie eine erneute Beschlussfassung sind nicht erforderlich, da sich die Ermächtigung über eine Kassenkreditaufnahme bis zu 500.000,00 € aus dem am 04.12.2023 beschlossenen Wirtschaftsplan 2024 ergibt.

 

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Abschließend fasst der Werkausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

Die im Protokoll zum GV Beschluss vom 04.12.2023 getroffene Regelung über den Abschluss von Vertragsabschlüssen zur Aufnahme eines Kassenkredits bis

max. 100.000,00 € wird aufgehoben. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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