14.10.2024 - 10 Richtlinien zur Vergabe von Gemeindewohnungen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 14.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- David Kunick
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bitzer berichtet zur Vorlage.
Frau Hansen bittet darum in Nr. 2.7 und in Nr. 5.7 das Wort Elternteile in Sorgeberechtigte zu ändern.
Von Herrn Meyer und Herrn Bitzer werden Einzelfallentscheidungen noch näher ausgeführt.
Herr Gerlach erfragt hierzu wie die Bekanntgabe dieser Einzelfallentscheidungen und deren Begründung in der nach Entscheidung folgenden Sitzung der Gemeindevertretung, im öffentlichen Teil, abläuft.
Herr Bitzer berichtet hierzu, dass diese Bekanntgabe der Entscheidung nebst Begründung ebenfalls dem Datenschutz unterliegt.
Zu Nr. 2.5 erfragt Herr Bubert den Ablauf. Sollte eine Wohnung nach Nr. 2.5 – Berufstätigkeit in der Gemeinde vergeben worden sein und die Person den Arbeitsplatz wechselt, ob die Peron dann in der Wohnung verbleibt. Herr Bitzer erläutert hierzu, dass die Person dann in der Wohnung verbleibt. Der Mietvertrag wird im Grundsatz nicht auf den Arbeitsplatz in der Gemeinde bedingt sein. Frau Hansen ergänzt hierzu, dass das Punktesystem bei Vergabe der Wohnung angewendet wird. Es erfolgt kein regelmäßiger Abgleich der Lebensumstände der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages.
Herr Buchmann merkt an, dass unter Nr. 2.1 in Abs. 4 nach „2,50 € „die Wörter „pro qm² Wohnfläche“ fehlt.
Herr Garber merkt an, dass ein Text zwischen Nr. 2 und 2.1 fehlt. Herr Bitzer antwortet hierzu, dass ein Zwischensatz ohne inhaltliche Bedeutung für die Richtlinie im Nachgang an die Sitzung eingefügt wird.
Herr Gerlach erfragt, ob die Mietverträge die Möglichkeit enthalten werden einen Nachmieter zu stellen. Dies wird einvernehmlich im Gremium verneint, da auch die Neuvergabe nach Beendigung, hier Nachmiete der Wohnung an die Richtlinien gebunden ist. Daher kann vom Mieter kein Nachmieter gestellt werden und es ist eine den Richtlinien entsprechende Neuvergabe der Wohnung vorzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten den einzusetzenden Makler entsprechend zu informieren, damit die Mietverträge ggf. angepasst werden.
Herr Buchmann teilt mit, dass die Richtlinie bereits mit den Hinweisen bzgl. des Datenschutzes überarbeitet wurde.
Nach weiterer Beratung ergeht folgender Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf “Richtlinie zur Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen in Siek" mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Die Richtlinie nach der Einarbeitung der Korrekturhinweise aus dem Finanzausschuss inklusive Einarbeitung der Datenschutzhinweise wird wie folgt geändert:
- Unter 1. wird der Satz 2 wie folgt geändert:
Der Bewerbungszeitraum wird gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Siek veröffentlicht (Homepage des Amtes Siek www.amtsiek.de)
- Unter 2. vor 2.1 wird ein Füllsatz eingefügt. Der im Nachgang an die Sitzung von Herrn Buchmann an die Verwaltung übermittelt wird.
- Unter 2 wird der Abs. 4 Satz 3 wie folgt geändert:
In der Warmmiete ist ein Kostenanteil von 2,50 € pro qm² Wohnfläche für übliche Betriebskosten enthalten.
- In Nr. 2.2 wird im Satz 3 hinter dem Wort “Gemeinde” das Wort “Siek” eingefügt.
- In Nr. 2.7 und 5.7 wird jeweils das Wort “Elternteile” durch das Wort “Sorgeberechtigte” ersetzt.
Weiter wird der Bürgermeister durch die Gemeindevertretung ermächtigt weitere, nicht inhaltlich wesentliche Änderungen vorzunehmen.
Die Richtlinie mit den o.g. Änderungen auszufertgen und zu veröffentlichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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80,3 kB
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