17.09.2024 - 10 Zuschüsse der Gemeinde Siek zum Erwerb eines Fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 17.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung beschließt den Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Siek und Meilsdorf auf einen Betrag von bis zu 2.500 € zu erhöhen. Es können Zuschüsse für maximal zwei erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse C pro Haushaltsjahr für die Feuerwehren der Gemeinde ausgezahlt werden. Die Zuschüsse sind von der Freiwilligen Feuerwehr bei Bedarf in der Haushaltsplanung für das Folgejahr zu berücksichtigen und anzumelden.
Der Zuschuss ist nach Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis auszuzahlen. Dabei ist die von dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr beglichene Rechnung der Fahrschule vorzulegen. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der maximale Zuschussbetrag ausgezahlt werden kann. Sollte der Rechnungsbetrag geringer, als der beschlossene Zuschussbetrag sein, wird nur ein Zuschuss entsprechend bis zur Rechnungshöhe ausgezahlt.
Mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Siek / Meilsdorf ist vor Auszahlung des Zuschusses eine Vereinbarung abzuschließen, mit dem sich das Mitglied für die Dauer von mindestens fünf Jahren für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Siek / Meilsdorf verpflichtet. Ansonsten – bei Wegfall der aktiven Mitgliedschaft - ist der Zuschuss anteilig auf die Monate gerechnet zurückzuzahlen.