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ALLRIS - Auszug

16.07.2024 - 12 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bitzer berichtet zur Vorlage.

 

Es herrscht Einigkeit, dass eine Obergrenze von Wohneinheiten für die Gemeinde Siek weiterhin gewünscht ist. Daher schlägt Herr Bitzer vor, den Beschluss dahingehend zu ändern. Das Gremium folgt diesem Vorschlag.

 

Aus dem Gremium wird erfragt, wie viele Wohneinheiten der Gemeinde Siek noch zur Verfügung stehen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Amtsverwaltung und dem Kreis Stormarn liegen noch keine aktuellen Zahlen vor. Sowohl die Amtsverwaltung als auch der Kreis Stormarn erwarten die Zahlen in nächster Zeit, welche vom Land geliefert werden.

 

Eine ungefähre Angabe der noch zur Verfügung stehenden Wohneinheiten liegt bei 150. 

 

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Die Gemeinde Siek gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:

Die Gemeinde Siek begrüßt eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, hält diese aber für unzureichend, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).

Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage