25.03.2024 - 8 Festlegung der Standorte für Sitzbänke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 25.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bitzer erläutert die Vorlage. Der SKS hat in seiner Sitzung vom 04.03.2024 Standorte für neue Sitzbänke festgelegt. Hiervon sollen drei Standorte mit Sitzbänken und drei Standorte mit Sitzbank und Tisch ausgestattet werden. Weiter sollen bei allen neuen Standorten und den bereits bestehenden Standorten von Sitzbänken Mülleimer aufgestellt werden, falls noch nicht vorhanden. Weiter herrscht Einigkeit, dass an der Drift Blumenkübel aufgestellt werden sollen und die Sitzbänke aus Recyclingkunststoff bestehen sollen.
Die Standorte für die Sitzbänke lauten wie folgt:
- Hinterm Dorf mit Blick in die Feldmark – ungefähr auf der Höhe des Neubaugebietes
- Auf dem Fußweg ungefähr auf halber Strecke zwischen An der Lohe und Bültbek – in Höhe der Gemeindewiese
- Lehmland in der Kurve
Die Standorte für die Sitzbänke mit Tischen sind folgende:
- Am Bürgerpark
- Am Wertstoffcontainer in Meilsdorf
- Im Kirchenspielweg auf ungefähr der Hälfte des Weges – als Austausch für die vorhandene Sitzbank
Es wird seitens der Gemeindevertretung angemerkt, dass die Haushaltsmittel entgegen der Vorlage bereits in 2024 eingeplant worden sind mit einem Betrag von 10.000 € unter dem Produkt 551000.
Herr Kopps wird hierzu zwei Angebote einholen und diese dann zur weiteren Abstimmung mit der Amtsverwaltung an Herrn Bitzer geben.
Die Gemeindevertretung beschließt an insgesamt o.g. 6 Standorten Sitzbänke (zur Hälfte inkl. Tische) sowie Mülleimer aufstellen zu lassen.
Entsprechende Mittel für u.a. Kosten für die Herstellung der Flächen, Anschaffung, Lieferung und Aufbau sind im Haushalt 2024 bereit gestellt. Es ist ein entsprechender Zuschussantrag bei der Aktivregion zu stellen. Eine Umsetzung erfolgt nur bei Zuschussgewährung durch die Aktivregion.