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ALLRIS - Auszug

28.05.2024 - 6 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hansen stellt die Vorlage vor.

 

Herr Bitzer merkt an, dass es aufgrund der Vielzahl an Dokumenten/ Seiten wünschenswert gewesen wäre, wenn es amtsseitig eine Zusammenfassung bzw. eine Markierung der Änderungen gegenüber der vorherigen Version gegeben hätte. Herr Bitzer weist außerdem darauf hin, dass der Gehölzbestand, der in der Begründung auf Seite 35/36 genannt ist, nicht mehr vorhanden ist.

 

Herr Dr. Buchmann geht auf Seite 11, Absatz 2 der Begründung zum Bebauungsplan ein. Dort ist geschrieben, wie die maximal zulässige Gebäudehöhe baulicher Anlagen festgesetzt ist. Er merkt an, dass die Feuerwehrsirene fehlt und dass diese berücksichtigt werden muss. 

 

Es folgt die Beschlussempfehlung.

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/519-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf nördlich der „Alten Landstraße“ (K 39), westlich der Straße „Drift“, östlich der Bebauung „Alte Landstraße 18“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0519-2 als Anlage beigefügt sind inkl. der o.g. Änderungen, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:

Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die zu veröffentlichen Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2246&TOLFDNR=46743&selfaction=print