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ALLRIS - Auszug

22.05.2024 - 7 Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dem Ausschuss erschließt es sich nicht, dass es im Zeitraum von 2013 bis 2023 keine Änderungen gegeben haben soll, die zu Anpassungen der Lärmkarten geführten hätten. Allein die Entwicklung der Verkehrszahlen lässt ein anderes Ergebnis erwarten.

 

Anmerkung der Verwaltung:  Pkt. 3.1 wurde noch einmal angepasst. Mit einer Anfrage an das LfU wird um Klärung der Straßenoberfläche und der daraus resultierenden Werte der BAB für den Bereich Stapelfeld gebeten. Der geänderte LAP liegt der Niederschrift bei.

 

Es besteht Einvernehmen, die Möglichkeiten der Gemeinde zur Verminderung der ermittelten Lärmbelastung weiter auszuloten. Zur Unterstützung des Anliegens sollen geeignete Ing-büros eingeladen werden und soweit erforderlich auch Gespräche zum Erwerb geeigneter Maßnahmenflächen geführt werden.

 

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a) Billigung des Vorentwurfs

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben. Die als Anlage zur Vorlage 2024/006/0203 dargestellte Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stapelfeld wird gebilligt.

 

b) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt und ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel durchgeführt.

 

c) Die Gemeinde beabsichtigt, Ihre Möglichkeiten auszuloten, um aktiv an der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen mitzuwirken. Hierfür sucht sie zunächst Hilfestellung durch ein geeignetes Ing-büro. Die Verwaltung wird um Unterbreitung von Vorschlägen gebeten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage