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ALLRIS - Auszug

22.05.2024 - 6 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden kurz Historie und Planungserfordernis erläutert. Für die Umgestaltung der Zu-/Abfahrten der BAB bedarf es sowohl auf Braaker, als auch auf Stapelfelder Seite eine Überplanung des Gebietes. Seitens der Gemeinde ist an die Umsetzung der Maßnahme auch die Erwartung einer für den Ort positiven verkehrlichen Entwicklung geknüpft.

 

Folgende Beschlussempfehlung wird zur Abstimmung gestellt:

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/006/245-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Landstraße“ (L222), westlich der Autobahn 1, südlich der Müllverbrennungsanlage und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/006/245-2 Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:
Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der Bekanntmachung sind ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2221&TOLFDNR=46645&selfaction=print