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ALLRIS - Auszug

24.01.2024 - 3 Löschwasserversorgung Gemeinde Stapelfeld

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Wortprotokoll

Zu diesem Punkt wird das Büro dn|ing begrüßt.

 

Die Gemeinden sind in vielen Bereichen zur Löschwasserversorgung verpflichtet. Da der Betreiber der Trinkwasserversorgung jedoch nicht verpflichtet ist, sein Leitungsnetz so zu betreiben, dass die LW-Versorgung ausschließlich darüber erfolgen kann, sind ggf. weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Büro dn|ing wurde beauftragt, die erforderlichen Löschwassermengen zu ermitteln, mit den zur Verfügung stehenden Mengen abzugleichen und ggf. bauliche Maßnahmen zu empfehlen.

Im Weiteren erfolgt die Vorstellung der Ergebnisse für die einzelnen Bereiche des Ortes bzw. der Gewerbegebiete.

  • I.Z.m. bereits vorhandenen Zisternen wird darauf hingewiesen, dass es die Nutzung bzw. auch der Verbleib der Zisternen aktuell nicht dinglich sichergestellt ist.
  • Die Gemeinden Stapelfeld und Braak betreiben gemeinsam ein Gewerbegebiet. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Anlagen sollte sowohl angestrebt, als auch vertraglich abgesichert werden.
  • Dies gilt auch für die mögliche Nutzung der Anlagen der eew.
  • Für die Grundstücke entlang der Landesgrenze ist noch eine separate Betrachtung vorzunehmen.
  • Das Büro wird noch einmal um Prüfung der Angaben zum GG Stormarnring gebeten, da hier trotz neu errichteter Zisterne noch eine Fehlmenge zu verzeichnen ist.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Bestandsaufnahme mit der FF Stapelfeld abzustimmen und ggf. Änderungen / Ergänzungen vornehmen zu lassen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2213&TOLFDNR=44676&selfaction=print