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24.01.2024 - 8 Erweiterung des Haltverbotes im Ahrensburger We...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 24.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Urte Lange
Wortprotokoll
Im Ahrensburger Weg ist seit Ende 2020 ein absolutes Haltverbot mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angeordnet. Im Herbst und Winter sind die markierten Parkflächen durch Laub und Schnee schlecht zu erkennen. Um die Straße entsprechend reinigen zu lassen, ist es erforderlich, dass jeweils am 01. Donnerstag im Monat keine Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkbuchten abgestellt sind.
Hierfür ist die Anbringung des Zusatzzeichens „ nicht am 1. Donnerstag/Monat 8-13 h (Straßenreinigung)“ erforderlich.
Für den Abschnitt von Hnr. 6-12 im Ahrensburger Weg werden drei Zusatzzeichen benötigt (siehe anliegende Karte).s
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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