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ALLRIS - Auszug

24.04.2024 - 5 Richtlinien zur Vergabe von Gemeindewohnungen i...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Rechtsanwältin Laura Tewes aus der Kanzlei Simon & Partner vor und übergibt das Wort.

 

Frau Tewes berichtet kurz über ihre Person und geht dann auf die Richtlinien zur Vergabe von Gemeindewohnungen ein.

 

Sie erläutert, dass die Intention der Gemeinde maßgeblich ist und sich diese in der Präambel wiederfinden sollte. Sie weist darauf hin, dass in der Präambel das Wort „bezahlbarer“ Wohnraum entfernt werden muss.

 

Frau Tewes erklärt, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit und ob eine Mietpartei in der Lage ist, die Miete aufzubringen; mit aufgenommen werden sollte. Hierüber entsteht eine kurze Diskussion. Es sollte ein Bonitätsnachweis z.B. durch Nachweis der  Score-Werte vorgelegt werden. Mehrverdienst soll kein Kriterium sein, jedoch muss geprüft werden, ob das Einkommen zum Verhältnis der Miete steht. Das setzt eine ordentliche Vermietung voraus. Es gibt hierüber gerichtliche Vorgaben, wie z.B. 1/3 des Einkommens muss zur Verfügung für die Mietzahlung verbleiben. Frau Tewes stellt hierzu Vorschläge zur Verfügung.

 

Das Einkommen wäre laut Frau Tewes ein guter Gegenpool zu anderen Vergabekriterien wie z.B. der Ortszugehörigkeit.

 

Weitere Vergabekriterien werden gemäß des Schreibens von Frau Tewes erläutert und im Gremium diskutiert.

 

Unter anderem wird eine detailliertere Kategorisierung vorgeschlagen. Herr Bitzer erklärt, dass ein Ehrenamt in der FF Siek gewichtiger sein muss, als das Ehrenamt in einer anderen FF in einer anderen Gemeinde. Ein bisheriges Ehrenamt setzt nicht voraus, dass das Ehrenamt in Siek weiter ausgeübt wird. Die Punktvergabe wird nicht kumuliert. Frau Görmer weist darauf hin, dass langjährige Ehrenamtler, die das Amt z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, im vorgelegten Entwurf nicht berücksichtigt werden.

 

Frau Tewes erklärt, dass es aus Ihrer Sicht auch wichtig sei, das gemeinschaftliche Engagement zu berücksichtigen. Wie sieht es z.B. mit pflegenden Personen aus? Behinderungsgrad und Pflegestufen sollten aufgenommen werden.

 

Weiter wird erörtert, inwieweit Kinder ein Vorteil bei der Vergabe sind? Auch die Regelung bei Gleichstand sollte bearbeitet werden. Ebenfalls ob es eine Härtefallklausel geben soll und wie diese definiert wird, muss ausgearbeitet werden.

 

Herr Bitzer teilt mit, dass es bereits 2 Personen gibt, die ein Vorrecht bekommen sollten. Frau Tewes empfiehlt, dies in der Richtlinie zu klären.

 

Frau Ketelsen wendet ein, daß die Punktegewichtung überarbeitet werden sollte. Teilweise sind die Bewertungspunkte im Vergleich zu anderen sehr hoch.

 

Frau Tewes weist darauf hin, dass einige Punkte im Vergabesystem detaillierter formuliert und ausgearbeitet werden müssen und bietet hier ihre Mitwirkung zur weiteren Prüfung an.

 

Zuletzt wird das Thema Datenschutz angesprochen. Hier sollte deutlich zu erkennen sein, wer welche Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise) zur Sichtung erhält. Wie läuft das Vergabeverfahren? Gibt es eine Ausschreibung und wo ist die Datenschutzrichtlinie zu lesen? Die Richtlinie und Punktevergabe ist lt. Fr. Tewes ein anerkanntes Verfahren, um die Vermietung zu regeln.

 

Die erörterten Punkte, Richtlinie und Punktvergabe wird durch das Gremium bestehend aus  Frau Hansen, Herrn Buchmann und Herrn Müller weiter ausgearbeitet und in enger Zusammenarbeit mit Frau Tewes weiter geprüft.

 

Das Gremium berichtet über den Fortschritt.

 

Frau Tewes wird verabschiedet und verlässt die Sitzung um 20.32 Uhr.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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