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ALLRIS - Auszug

28.11.2024 - 6 Asyl- und Obdachlosenunterbringung des Amtes Siek

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Wortprotokoll

Frau Kühl stellt die Quote, Stand 04.11.2024, vor:

Asyl: 25 VJ ./. 29 Soll + 16 Ist  = +12

Ukraine: -10 VJ ./. 26 Soll + 22 Ist  =  -14

 

Es wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € rückwirkend an Aufnahmepauschale gezahlt.

 

Ab 2025 gibt es diese Aufnahmepauschale 500 € pro Flüchtling nicht mehr.

Neu: 7.500 € vom Bund an Land / - 10 % verbleibt beim Land,

Rest 6.750 €: 50 % Kreis (3.375 €) und 50 % (3.375 €) Kommunen

Mit diesem Betrag ist sodann alles abgegolten. Weitere Förderprogramme entfallen vollständig (z.B. Erstattungen für Leerstand oder Investitionskosten)

 

Leerstandkosten: 3 Antragzeiträume

Über Zuwendungsbescheid Antragszeitraum 1 und 2 wurde bereits im letzten Amtsausschuss berichtet.

Der Zuwendungsbescheid der IB.SH vom 09.10.2024 für Antragszeitraum 3 „Beteiligung an Vorhaltekosten und Restrukturierungsmaßnahmen“ (Sozialministerium) für den Zeitraum (01.07.2023 – 31.12.2023) aus Mitteln des Landes in Höhe von 33.259,91 € liegt vor:

Zuwendungsfähige Kosten:  52.378,93 EURO

Davon Landesmittel:   33 259,91 EURO

Kommunale Mittel:   19.119,02 EURO

 

Aktuell läuft Auszahlung eines Pauschalbetrages zur Finanzierung von Flüchtlingsaufgaben vom Land an die Kommunen: 61.630.200 Euro

Die Aufteilung erfolgt wie folgt: 50% Kreise, 50% Gemeinden (Verteilung anhand der Einwohnerzahl)

Die Gesamtsumme für das Amt Siek beträgt: 108.130,78 € (10.314 EW)  =  10,48 €/ EW

 

Zwar wurde der Betrag nach Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden verteilt, da die Flüchtlings-Aufgabe jedoch beim Amt liegt, alle Aufwendungen und Erträge im Amtshaushalt dargestellt werden, erfolgt die Verbuchung des Ertrags ebenfalls im Haushalt des Amtes.

 

Die geplante Bereitstellung von Wlan in den Container-Unterkünften wurde noch nicht umgesetzt, da umfangreicher Brandschutz zu beachten ist und  tlw. umfangreiche, sehr kostenintensive, Kabelverlegung erforderlich wären. Ggf. erfolgt bei Bedarf eine mobile Lösung.

 

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Der Amtsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage