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ALLRIS - Auszug

22.07.2024 - 4.1 Einwohnerfragen - Laubbeseitigung

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Wortprotokoll

Ein Bürger erfragt die Laubbeseitigungspflicht der Anwohner. Seiner Meinung nach können die Bürger nicht das Laub der Bäume auf öffentlichem Grund übernehmen. Zudem erfragt er, wer für das Mähen öffentlicher Flächen, die Entfernung von Fallobst auf öffentlichen Gehwegen sowie die Pflege der Bushaltestellen zuständig ist.

Dies könne nicht dauerhaft durch die Anwohner geleistet werden.

 

Bürgermeister Franz erläutert, dass lt. Straßenreinigungssatzung die Bürger in die Pflicht genommen werden, Laub zu entsorgen. Zudem übernimmt der Bauhof regelmäßig die Pflege der öffentlichen Bereiche.