22.04.2024 - 14 Zuschüsse der Gemeinde Hoisdorf zum Erwerb eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 22.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Gemeindevertretung beschließt den Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf und Oetjendorf auf einen Betrag von bis zu 2.500 € zu erhöhen.
Es können Zuschüsse für maximal zwei erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse C pro Haushaltsjahr für die Feuerwehren der Gemeinde ausgezahlt werden. Die Zuschüsse sind von der Freiwilligen Feuerwehr bei Bedarf in der Haushaltsplanung für das Folgejahr zu berücksichtigen und anzumelden.
Der Zuschuss ist nach Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis auszuzahlen. Dabei ist die von dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr beglichene Rechnung der Fahrschule vorzulegen. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der maximale Zuschussbetrag ausgezahlt werden kann. Sollte der Rechnungsbetrag geringer, als der beschlossene Zuschussbetrag sein, wird nur ein Zuschuss entsprechend bis zur Rechnungshöhe ausgezahlt.
Mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf ist vor Auszahlung des Zuschusses eine Vereinbarung abzuschließen, mit dem sich das Mitglied für die Dauer von mindestens fünf Jahren für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf verpflichtet. Ansonsten – bei Wegfall der aktiven Mitgliedschaft - ist der Zuschuss anteilig auf die Monate gerechnet zurückzuzahlen.
Die Wehrführung wird um Mitteilung an die Verwaltung gebeten, sollte ein Führerscheininhaber innerhalb der 5 Jahre austreten.