17.01.2024 - 5 Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mi., 17.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Im Anschluss an den TOP 4 verlassen
- Frau Kühl
- Herr Schacht
- Herren Noack und Köhnke vom Büro B2K und dn Ingenieure
- die Ortswehrführer der FF Hoisdorf und FF Oetjendorf sowie der Gemeindewehrführer
den Sitzungsraum.
Die Vorsitzende erklärt die Vorlage. Nach einer regen Diskussion ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11 wird der Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Aktivierung einer Innenbereichsfläche als Maßnahme der Nachverdichtung;
- Verbreiterung des vorhandenen Weges östlich der Bebauung 'Schewenhorst' auf 5,00 m zur besseren Erreichbarkeit der südlich anschließenden Fläche.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski; aus Bornhöved beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 22.12.2020 gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,8 kB
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2
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190,4 kB
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3
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86,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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844,9 kB
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