02.12.2024 - 8 Bildung einer Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 02.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wesenberg und ergänzend Herr Tolzin informieren über die Sitzungsvorlage. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:
Anmerkung der Verwaltung:
Zum 31.12.2022 betrug das bilanzielle Eigenkapital der Gemeinde Stapelfeld 25.132.324,77€, dieser Betrag setzte sich aus der Allgemeinen Rücklage, der Ergebnisrücklage und dem Jahresabschluss zusammen. Aufgrund der gesetzlichen Änderung wurde das bilanzielle Eigenkapital der Gemeinde Stapelfeld zum 01.01.2024 in die Allgemeine Rücklage (=11.734.802,40 €) und die Ausgleichsrücklage (=13.397.522,37 €) aufgeteilt und betrugt somit 25.132.324,77 €.
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, das Eigenkapital der Gemeinde Stapelfeld zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage: 11.734.802,40 €
Ausgleichsrücklage: 13.397.522,37 €
Der festgestellte Jahresüberschuss zum 31.12.2023 in Höhe von 1.563.430,46 € ist vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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