05.08.2024 - 9 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 05.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Stapelfeld gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Stapelfeld ist von der Änderung nicht direkt betroffen. Sie begrüßt aber dennoch eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, auch wenn dies grundsätzlich für unzureichend gehalten wird, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).
Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für Ältere, die ihr Eigenheim veräußern, für Familien, für Auszubildende und Studierende, ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren und Vereinen und insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum realisieren zu können.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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