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ALLRIS - Auszug

15.04.2024 - 10 Aufwandsentschädigung Werkleiter

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Wortprotokoll

Auf die Vorlage und die Beratung des Werkausschusses am 15.02.2024 (TOP 10) wird verwiesen.

 

Aus der Vorlage ergibt sich, dass voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 durch die Verwaltung eine Änderung der Betriebssatzung vorbereitet wird, um die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung S-H zu konkretisieren.

In diesem Zuge wird auch der Passus bzgl. der Aufwandsentschädigung des Werkleiters und stv. Werkleiters gestrichen wird, weil dieser nicht in der Betriebssatzung sondern in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld zu regeln ist.

Auch die Entschädigungssatzung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 angepasst werden.

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Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts besteht Seitens der Gemeindevertretung Einigkeit darüber, die Betriebssatzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu ändern.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0