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ALLRIS - Auszug

04.12.2023 - 15 Wirtschaftsplan 2024

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert über die Sitzungsvorlage. Ohne weitere Beratung ergeht folgender Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2024 wird wie folgt geändert:

Es werden Haushaltsmittel in Form von gemeindlichen Rücklagen in Höhe von 500.000 Euro und eine Kassenkreditermächtigung für den Werkleiter und dem Bürgermeister in Höhe von 100.000 Euro genehmigt. Der Inhalt des Wirtschaftsplanes bleibt wie in der Anlage unberührt.

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Der Wirtschaftsplan 2024 wird wie folgt geändert:

Es warden Haushaltsmittel in Form von gemeindlichen Rücklagen in Höhe von 500.000 Euro und eine Kassenkreditermächtigung für den Werkleiter und dem Bürgermeister in Höhe von 100.000 Euro genehmigt. Der Inhalt des Wirtschaftsplans bleibt wie in der Anlage unberührt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Beschluss kann so nicht ausgeführt werden.

 

Im vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 ist bisher eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von bis zu 500.000 € eingetragen. Durch die Kassenkreditermächtigung wird sichergestellt, dass die dauernde Liquidität des Eigenbetriebs gegeben ist. Von der Ermächtigung wird nur Gebrauch gemacht, sofern die Liquidität nicht mehr vorhanden ist.

Der Wirtschaftsplan wird somit nicht geändert. Es wird zusätzlich abgestimmt, dass der Bürgermeister bis zur nächsten Gemeindevertretung im Februar 2024 den Vertrag über eine Kassenkredit nur über einen Betrag i. H. v. 100.000 € bei der Bank schließen darf. Über weitere Vertragsabschlüsse in Bezug auf den Kassenkredit und die Liquidität der Fernwärme wird in der nächsten Gemeindevertretung 2024 beraten.

 

Im Haushalt der Gemeinde ist ein Betrag in Höhe von 725.000 € eingeplant. Dieser Betrag dient als Zuschuss aufgrund des Jahresfehlbetrages 2022 und des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages 2023. Diese Mittel dienen jedoch nicht zur Sicherstellung der Liquidität. Sollten die liquiden Mittel des Eigenbetriebs sowie der Kassenkredit in Höhe von 500.000 € nicht für alle fälligen Zahlungen ausreichen, können ggf. Zahlungen nicht erfolgen. Die Gemeinde hat gegenüber dem Eigentrieb keine „Bank-Funktion“ und kann in diesem Fall die Liquidität nicht herstellen.

Hinweis: Sobald die Gemeinde dem Eigenbetrieb Gelder (aus Steuermitteln) zur Verfügung stellt, sind diese angemessen zu verzinsen.

 

Der eingeplante Zuschuss der Gemeinde ist nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes aufzunehmen.

 

Dieses Vorgehen wurde im Nachgang zur Sitzung mit dem Bürgermeister besprochen und abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2113&TOLFDNR=43982&selfaction=print