25.09.2014 - 11 Plakatierung in Siek
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 25.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Um zu vermeiden, dass das Gemeindegebiet zukünftig unangemessen mit Plakatierungen überhäuft wird, wird der Gemeindevertretung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Die Einführung einer Plakatierungssatzung wird abgelehnt.
- Herr Bauer (Amtsverwaltung) soll bei Plakatierungsanträgen eine Einzelfallentscheidung vornehmen (lässt sich die beantragte Plakatierung mit den Gemeindeinteressen sinnvoll vereinbaren?). Es sollen nur Hinweise auf Veranstaltungen in den amtsangehörigen Gemeinden sowie direkten Nachbargemeinden genehmigt werden.
- Die Anzahl der pro Antrag innerorts maximal anzubringenden Plakate wird auf 5 Stk. begrenzt.
- Plakate dürfen frühestens 4 Wochen vor Veranstaltung angebracht werden und müssen spätestens 1 Woche nach Veranstaltungsende wieder abgenommen sein.
- Es wird bei Antragstellung eine kostenpflichtige Entsorgung der Plakatierung angedroht (zu Lasten des Veranstalters), sollten die zuvor genannten Fristen nicht eingehalten werden.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.