Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

02.08.2023 - 6 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfel...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zur Erläuterung des TOP wurde der Planer Herr Czierlinski geladen. Der geänderte TOP war nach Bekanntwerden eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum §13b BauGB erforderlich geworden. Die Hintergründe werden kurz erläutert. Die Umstellung in ein Regelverfahren und die damit verbundenen Folgen sind mit dem Vorhabenträger abgestimmt und der Ausschuss schließt sich dieser Vorgehensweise an.

 

Im weiteren Verlauf äußert der Vorsitzende seine Auffassung, dass in Anbetracht schwindender Ressourcen eine bessere Flächenausnutzung angestrebt werden sollte. Exemplarisch hierzu werden die Baugrundstücke 1 u. 2 benannt. Nach eingehender Beratung sollen folgende Änderungen eingearbeitet werden:

  1. Grundstücke 1 + 2
    -Einzelhäuser
    -GRZ=0,4
    -jeweils 6 WE
  2. Grundstücke 3-9
    Einzelhäuser mit jeweils 2 WE
    oder Doppelhäuser mit jeweils 1 WE / DHH
    GRZ=0,3

 

Somit sind für den Plangeltungsbereich insgesamt 26 WE möglich.

Auf Anfrage der Verwaltung wird vom Planer erläutert, dass durch die Erhöhung der Versiegelung die wassertechnischen Berechnungen (arw1) anzupassen sind. Zugleich werden weitere rd. 2.000m² Ausgleichsflächen benötigt. Die Straße wird als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgelegt. Die Herstellung der Erschließungsanlagen soll über den Vorhabenträger erfolgen. Hierfür bedarf es vor Satzungsbeschluss eines Erschließungsvertrages.

 

Die Punkte a) und b) werden wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

a) Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren

Das nach § 13b BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld wird in ein Regelverfahren umgestellt. Der durchgeführte Verfahrensschritt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll Bestand haben für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung im Regelverfahren.

Die dazu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel eingeleitet.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

 

b) Billigung der Planinhalte

Unter Einarbeitung der Punkte 1 und 2 werden die Inhalte des vorliegenden Planes mit Stand vom 08.05.2023 gebilligt.

Die Planunterlagen sind zur Durchführung des Regelverfahrens (Flächenausgleich, Umweltbericht etc.) und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aufzubereiten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

1

0

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Änderungen sind in Planzeichnung und Text-Teil B bereits eingearbeitet und durch rote bzw. gelbe Markierung kenntlich gemacht. Sie liegen dem Protokoll als Anlage bei.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2079&TOLFDNR=41247&selfaction=print