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ALLRIS - Auszug

02.08.2023 - 5 Abgabe einer Stellungnahme - Regionalplan für d...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass der Gemeinde Stapelfeld vom Regionalplan für den Ordnungsraum Hamburg eine besondere Gewerbefunktion zugeschrieben wird. Damit geht natürlich auch einher, dass sich mit der gewerblichen Entwicklung ein standortnaher Wohnraumbedarf ergibt. Diesem soll – so der Regionalplan – durch Ausweisung entsprechender Bauflächen begegnet werden. Um diesem Rechnung tragen zu können, überprüft der Ausschuss die Festlegungen für den Grünzug und kommt zu folgenden Ergebnissen.

 

  1. Im Bereich südlich angrenzend an die L222 bis „Haus Bergfrieden“ wurde der Grünzug über bereits bebaute Flurstücke gelegt. Aus diesem Grund wünscht der Ausschuss, die nachfolgend aufgeführten Flächen nicht in den Grünzug aufnehmen zu lassen.
    Gemarkung Stapelfeld; Flur 2; Flurstücke 5/6; 5/9; 76/5; 5/5; 58/5
  2. In den Flächen, die im Norden vom „Lütten Damm“, im Westen vom „Stiegstückenredder“, im Süden von der „Hauptstraße“, sowie im Osten von der angrenzenden Bebauung der Straßen „Wiesengrund“ und „Am Kornweg“ eingefasst sind, sieht die Gemeinde Ihre langfristige Entwicklung. Diese sollen nicht in den Grünzug aufgenommen werden.
  3. Die Flurstücke 245 und 246 der Flur 7, Gemarkung Stapelfeld trennen 2 Bebauungsgebiete. Sie sollen nicht in den Grünzug aufgenommen werden.

 

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Die Gemeinde Stapelfeld sieht die Ausweisung der regionalen Grünzüge in dem geplanten Ausmaß als kritisch an. Die Punkte 1-3 sollen als Ergänzungen noch in die Stellungnahme mit aufgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage