02.08.2023 - 8 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Stapelfel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 02.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Für den Fortgang der weiteren Planung bedarf es einer Aussage der Gemeinde, ob an einer Kita-Erweiterung im Bereich festgehalten werden soll. Dies ist u.a. für die Erschließungs-/ insbesondere Verkehrsplanung von Bedeutung. Gleiches gilt für die mögliche Errichtung einer Schwimmhalle. Auf Nachfrage zum Thema Schwimmhalle erläutert der Bürgermeister, dass hierzu bisher noch keine Beschlüsse gefasst wurden. Da ein Fortbestehen der alten Halle im Bereich der Müllverbrennung aber nicht abschließend als sicher angesehen werden kann, sollte die Möglichkeit einer Neuerrichtung hier im Ausschuss beraten werden.
Für die Zuwegung zu Schule und Kita soll die gleiche Straßenanbindung an den „Groot Redder“ genutzt werden. Sie erfolgt nicht über den Drehbarg.
Die Festlegung der genauen Lage / Ausrichtung der Gebäude und Verkehrsflächen erfolgt im Zuge der weiteren Planung.
Für die Kita war bisher angedacht, 5.000 m² des Flurstückes 23/43 zur Verfügung zu stellen. Sofern erforderlich werden keine Bedenken gesehen, diese Fläche i.Ri. Sportplatz zu vergrößern.
Von Seiten einer Zuhörerin wird auf die bereits bestehende Belastung der südlich angrenzenden Wohngrundstücke der Straße „Am Drehbarg“ hingewiesen.
Folgende Beschlussempfehlung wird zur Abstimmung gestellt:
Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung soll die Errichtung einer Kita Berücksichtigung finden. Ein Schwimmbad soll im Anschluss an die geplante Sporthalle vorgesehen werden. Die Gemeinde erklärt sich zudem einverstanden, die erforderlichen Flächen südlich des Sportplatzes ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
Die Details einer Flächenübertragung (Kauf o.ä.) sind noch zu klären.
Die erforderlichen Vorarbeiten (Entwässerung, Bodengutachten, Verkehrsplanung etc.) sind umgehend zu beauftragen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,6 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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