10.07.2023 - 7 Nutzung des Gemeindesaals
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 10.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Jens Kruse stellt die Planungen für die stärkere zukünftige Nutzung des Gemeindesaals vor. Demnächst sollen mehr kulturelle Veranstaltungen im Gemeindesaal angeboten werden.
Jens Kruse schlägt vor, dass für diese Veranstaltungen eine mobile Bühne und ein Vorhang
angeschafft werden. Es wird entschieden, dass zunächst auf den Kauf einer eigenen Bühne
verzichtet werden soll und diese bei Bedarf gemietet wird. Bezüglich eines möglichen
Vorhangs wird sich Oliver Friesen bei Messebauern über mögliche Ausgestaltungen
informieren.
Anmerkung Verwaltung:
Das Vergaberecht wäre zu beachten; die Haushaltsmittel stünden aller Voraussicht nach nicht in 2023 zur Verfügung und müssten im Haushalt 2024 bereitgestellt werden.
Jens Kruse stellt mögliche Veranstaltungen für Kinder vor. Hierzu gehört auch das Kindertheater TK, welches noch in diesem Jahr gebucht werden soll. Das Angebot liegt bei ca. 450,00 Euro.
Anmerkung der Verwaltung:
Haushaltsmittel wurden für sonst. Dienstleistungen im kulturellen Bereich in Höhe von 10.000 Euro in 2023 bereitgestellt. Hier stehen aktuell noch ca. 8.900 Euro zur Verfügung, wobei hierunter auch sämtliche andere noch anstehende Veranstaltungen der Gemeinde inkl. Austrägerentschädigungen abzuwickeln wären.
Jens Kruse schlägt vor, im Oktober ein Oktoberfest im Gemeindesaal zu veranstalten. Nach längerer Diskussion wird alternativ die Planung eines Herbstfestes vereinbart. Dieses soll sich an alle Altersklassen wenden und einen ganz eigenen Charakter bekommen. Anja Leisching und Friederike Lescow werden sich gemeinsam mit Jens Kruse um die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes kümmern.
Anmerkung Verwaltung:
Haushaltsmittel stehen voraussichtlich in 2023 hierfür nicht zur Verfügung (je nach geplantem Aufwand); ggf. sind Mittel in den Haushalt 2024 aufzunehmen. Sofern Eintrittsgelder verlangt werden, ist spätestens ab 2025 das Umsatzsteuerrecht zu beachten.
Es wird vereinbart, zunächst keine weiteren Veranstaltungen zu planen sondern den Erfolg des Herbstfestes abzuwarten.