27.06.2023 - 6 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hansen begrüßt den Stadtplaner Herrn Czierlinski zum Tagesordnungspunkt.
Herr Czierlinski erläutert den Verfahrensstand und stellt die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen nebst Abwägungen vor.
Besonders weist er auf die vorhandene Überlandleitung der SH-Netz und der damit verbundenen Auflagen hin. Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung wird auf das vorhandene Bodengutachten verwiesen.
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/518-3 als Anlage dargestellt ist, ersichtlichen Ergebnis geprüft.
Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) Abschließender Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-wirksam/
eingestellt und zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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488,4 kB
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2
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408,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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