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ALLRIS - Auszug

24.07.2023 - 8 Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hoisdor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stoeckler berichtet aus der Beratung des Bauausschusses.

 

Verwaltungsseitig wird auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen. Demnach ist der § 13b nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt. Zudem gibt es noch keine Handlungsanweisungen, wie nun mit laufenden Planverfahren umzugehen ist. Der Vorhabenträger hat sich dafür ausgesprochen, das Verfahren zunächst nach § 13b BauGB fortzuführen.

 

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/004/0007-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/004/0007-3 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Daniel Schulz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=2042&TOLFDNR=40877&selfaction=print