03.07.2023 - 9 Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 03.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 und seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/006/0071-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 und seiner 1. Änderung. für das Gebiet nördlich der „Alten Landstraße“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wie sie der Vorlage 2023/006/0071-3 als Anlage beigefügt sind, unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 und seiner 1. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 und seiner 1. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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144,9 kB
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1,5 MB
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909 kB
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