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ALLRIS - Auszug

16.05.2023 - 13.2 Anfragen und Mitteilungen - Umsatzsteuerrecht (...

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Wortprotokoll

Aufgrund der Gründung des Zweckverbandes Friedhof Siek zum 01.01.2023 muss dieser zwingend ab Gründungsdatum das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b Umsatzsteuergesetz) anwenden. Die Abgabe einer Optionserklärung war nur bis zum 31.12.2016 möglich. Die noch laufende Übergangsfrist bis 31.12.2024 gilt also nicht für den Zweckverband Friedhof Siek. Die Verwaltung steht im laufenden Gespräch mit der Steuerberatung.