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ALLRIS - Auszug

21.03.2023 - 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Frau Kühl erläutert, dass durch das Innenministerium Anmerkungen und Anpassungen des Vertragswerks erforderlich waren. Der Übertragungsstichtag wird demnach auf den 01.06.2023 verschoben.

 

Der bereits beschlossene Vertrag wird durch diesen Beschluss gemäß § 28 (4) des Vertrages automatisch aufgehoben.

 

Um 18:06 Uhr betritt Frau Müller den Sitzungsraum und nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Das Grundstück Könnigstannen bleibt im Eigentum der Gemeinde, die HSE hat ein Nutzungsrecht.

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE nebst seinen Anlagen zu.

 

Bei noch erforderlichen Anpassungen, die nicht die wesentlichen Inhalte des Vertrages betreffen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, über diese in Abstimmung mit der Verwaltung entscheiden zu können.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage