20.03.2023 - 5 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 20.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Neben der Errichtung eines Umspannwerkes sollen die Flächen der jetzigen MVA und die sich östlich angrenzenden Flächen künftig gewerblich genutzt werden. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde vom Planer ein erster Vorentwurf einer F-Planänderung erarbeitet. Er erläutert hierzu Planzeichnung und Begründung.
Im NO bzw. NW des Gebietes sind Flächen mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ (gelb) ausgewiesen. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass bei Bedarf darüber hinaus noch weitere Fläche zu diesem Zweck genutzt werden können.
Im Süden soll auf der ebenfalls gelb gekennzeichneten Fläche „Elektrizität“ das benötigte Umspannwerk entstehen.
Vom Vorsitzenden wird hinterfragt, ob seitens des Ausschusses zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eine Empfehlung an die Gemeindevertretung gegeben werden soll. Er begründet die Anfrage mit der nach seiner Auffassung bestehenden Reichweite der Entscheidung, insbesondere i.Z.m. der Klärschlammverbrennung und der ggf. daraus folgenden Ansiedlung weiterverarbeitender Gewerbebetriebe (z.B. Phosphor-Recycling). Hier wäre eine Einbindung der ab Mai neu gewählten Gemeindevertretung denkbar.
Die Frage wird diskutiert, die Auffassung i.Z.m. dem F-Plan jedoch nicht geteilt.
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0020-1 als Anlage beigefügt, gebilligt
b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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702,4 kB
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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