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15.02.2023 - 7 Betreuung zukünftige 1. Klässler im August 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 15.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
Der Schul- und Sozialausschuss der Gemeinde Hoisdorf empfiehlt,
- dass die Eltern bis zum 30.04.2023 einen formlosen Antrag bei der KiTa-Leitung stellen können, damit die zukünftigen Erstklässler bis zum 29.08.2023 (Einschulung am 30.08.2023) in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf verbleiben. Es ist in diesem Fall ein Monat der volle Elternbeitrag plus ggf. Verpflegungsgebühr zu zahlen.
- eine Ausnahmeregelung für die Ferienbetreuung vom 07.08. bis 29.08.2023, dass die zukünftigen Erstklässler nur an der Ferienbetreuung der Offenen Ganztagsschule Hoisdorf mit entsprechenden Benutzungsgebühren betreut werden. Die Benutzungsgebühren sind der Anlage zu entnehmen.
- Dass die Eltern aufgrund der zu beschließenden Ausnahmeregelung durch die Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in der OGS-Ferienbetreuung für den Zeitraum 07.08. bis 25.08.2023 stellen können – ohne eine weitere Ferienbetreuung für das laufende Schuljahr zu nutzen. Für die übrigen Tage im August müssten die Kinder selbst bzw. Anderweitig betreut werden.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Betreuungslücke vom 07.08. bis 25.08.2023 eine Ausnahmeregelung und die Gebühren für die Ferienbetreuung (klakuliert für ein Schuljahr) werden anteilig (Monatsgebühr x 12 Monate / 9 Wochen x 3 Wochen) in Rechnung gestellt. (siehe Anlage) Gleiches gilt für die freiwillige Teilnahme am Mittagessen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,6 kB
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