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ALLRIS - Auszug

10.02.2023 - 4.1 Ortsbegehung Friedhof Sie...

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Wortprotokoll

Gräber mit großer Pflanzfläche

In einigen Bereichen des Friedhofes (z.B. Feld B, Feld C, Feld D) bestehen Grabstellen mit Pflanzflächen von rd. 1,25 m x 2,50 m. Verwaltungsseitig wird dazu mitgeteilt, dass eine Nutzungsberechtigte den Wunsch geäußert hat, die Pflanzfläche auf rd. 1,25 m x 1,25 m einzukürzen, da sie künftig den Pflegeaufwand nicht mehr leisten kann. Da zwischen den Grabstellen bereits Rasenflächen bestehen, würden verwaltungsseitig keine Bedenken gegen die Verkürzung durch Rasenansaat bestehen.

Seitens der Verbandsversammlung besteht Zustimmung zu diesem Vorgehen, zumal die Kirchengemeinde Siek es in der Vergangenheit auch so gehandhabt hat.

Allerdings war und ist diese Möglichkeit bisher nicht in der Friedhofssatzung geregelt.

Dies soll bei einer Satzungsänderung entsprechend aufgenommen werden.

 

Urnenreihengräber

Im Jahr 2004 wurden im Feld M Urnenreihengräber angelegt und bis heute sind dort 113 Grabstellen belegt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten – angrenzend befindet sich eine große gepflasterte Fläche – ist dort derzeit nur noch Platz für etwa 8 weitere Grabstellen.

Verwaltungsseitig wird die Möglichkeit angesprochen einen Großteil der gepflasterten Fläche zu entfernen, um dadurch Platz für weitere Reihengrabstellen zu schaffen.

Von Seiten des Verbandsversammlung wird der Vorschlag zur Kenntnis genommen und zu bedenken gegeben, dass diese Maßnahme zwar in Zukunft sehr gut denkbar, aber auch mit hohen Kosten verbunden wäre. Daher sollen zunächst die beiden Pflanzschalen von der Rasenfläche entfernt werden (anderen Standort wählen), um dadurch rd. 5 weitere Grabstellen zu schaffen. Statistisch gesehen dürfte die Anzahl von 13 freien Grabstellen für das Jahr 2023 ausreichen. Die Verwaltung wird gebeten die Verbandsversammlung ggf. rechtzeitig über einen Mehrbedarf zu informieren.

 

Urnengräber unter einem Baum

Vor rd. 10 Jahren wurden durch die Kirchengemeinde Siek im Feld L die ersten Urnengrabstellen an Bäumen geschaffen. Seitdem sind weitere in Feld K, Feld G, Feld U und seit 2022 in Feld H dazugekommen. Diese Grabstellen wurden von der Kirchengemeinde Siek alle als Doppelgrabstätten (grundsätzlich an einem Baum 6 Grabstätten („Tortenstücke“)  = 12 Grabstellen) angelegt und auch nur als solche abgegeben wurden. Die Belegung erfolgt dort nebeneinander im äußeren Radius (rd. 2 m pro Grabstätte).

Verwaltungsseitig wird dazu mitgeteilt, dass es bereits Anfragen nach Einzelgrabstätten unter einem Baum gegeben hat.

Diese Möglichkeit könnte im Feld H geschaffen werden, da dort 7 Bäume noch gar nicht belegt sind. Außerdem wäre zu überlegen, ob auch eine andere Anordnung bei der Belegung in Frage kommen könnte.

Von Seiten der Verbandsversammlung wird das Angebot von Einzelgrabstätten befürwortet. Um die Möglichkeit schaffen zu können, sollen im Jahr 2023 zunächst nur Baum 1, Baum 2 und Baum 4 (dort bestehen bereits Teilbelegungen) zur Belegung angeboten werden, da noch eine entsprechende Gebühr in die Satzung aufzunehmen ist.

 

Abgesackte Grabstellen

Von Seiten der Verbandsversammlung stellt sich die Frage, ob der Friedhofsträger oder die Nutzungsberechtigten im Fall von Absackungen für die Behebung zuständig sind.

 

Herr Brökel teilt dazu mit, dass die Kirche bisher „2 Jahre Garantie“ übernommen hat und danach die Nutzungsberechtigten zuständig waren.

 

Gestaltungsplanung

Von Seiten der Verbandsversammlung besteht Einigkeit darüber, dass die Gestaltung zukünftig vorausschauend und strukturiert erfolgen soll. Die Verwaltung wird gebeten die nötigen Informationen (z.B. wenn in einem Feld demnächst gleichzeitig Ruhefristen ablaufen) rechtzeitig zur Beratung vorzulegen.

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