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ALLRIS - Auszug

10.02.2023 - 4 Ortsbegehung Friedhof Sie...

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Wortprotokoll

Schaukasten

Auf der Rasenfläche im Eingangsbereich rechts (Feld A) befindet sich ein Schaukasten in dem zur Zeit noch Informationen der Kirchengemeinde Siek ausgehängt sind. Nach Auffassung des Verbandsvorstehers ist der Schaukasten Bestandteil des Friedhofsgeländes und wurde miterworben.

Die Verwaltung wird daher gebeten, den entsprechenden Schlüssel von der Kirchengemeinde Siek abzufordern.

Anmerkung der Verwaltung: Die Kirchengemeinde Siek wurde am 14.02.2023 per E-Mail von Frau LVB Kühl um Übergabe des Schlüssels gebeten. Laut telefonischer Aussage von Herrn Pastor Schack ist der Schaukasten im Eigentum der Kirchengemeinde Siek verblieben und vereinbart wurde, dass dieser dort stehen bleibt und weiterhin von der Kirchengemeinde genutzt wird. Sollte der Zweckverband jetzt jedoch auf die Entfernung des Schaukastens bestehen, so würde dieser dann auf der Parkplatzfläche vor dem Friedhof aufgestellt werden.

 

Wirtschaftsgebäude

Im Anschluss der Rasenfläche (Feld A) befindet sich das Wirtschaftsgebäude.

Herr Brökel teilt mit, dass das öffentliche WC während der Wintermonate verschlossen ist um ein einfrieren der Leitungen zu vermeiden. Die vorhandene Elektroheizung ist seit längerem defekt und eine ständige Überwachung ob die Tür geschlossen ist, kann nicht erfolgen. Ab Mitte März / Anfang April ist das WC wieder zugänglich. Dann erfolgt regelmäßig durch die Fa. Brökel-Service die Reinigung und ggf. das Nachfüllen von Toilettenpapier, Seife und Papierhandtüchern.

Von Seiten der Verbandsversammlung besteht Einigung darüber, am WC einen automatischen Türschließer anbringen und die Elektroheizung wieder Instandsetzen zu lassen.

 

Außerdem soll in diesem Bereich an der Außenwand des Gebäudes eine Lampe mit Dämmerungssschalter und kombiniertem Bewegungsmelder instaliert werden.

Im Zugangsbereich (innen) zum WC hat sich im unteren Bereich der Putz von der Wand gelöst. Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden.

Der hölzernen Dachunterschläge und die Stirnbretter des Gebäudes müssen neu gestrichen werden.

 

Auf der Gebäudeseite Richtung “Ohlenhof” befindet sich der Eingang zu einem kleinen Büro mit angrenzendem Sanitärraum und Lagerräumen des Friedhofsgärtners.

Da die Elektroheizungen im Büroraum und im Santiärraum ebenfalls seit längerem defekt sind, sollen auch diese umgehend Instandgesetzt werden.

Die Verwaltung wird wird gebeten, diese Maßnahmen zu veranlassen.

 

Müllcontainer

Für die Entsorgung der anfallenden gewerblichen Wertstoffe (u.a. Pflanztöpfe) wurden bei der AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein) 2 Container und für den gewerblichen Restabfall

1 Container je 1.100 Lieter mit 14-tägiger Abfuhr bestellt und zur Verfügung gestellt.

Um die unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern, werden die Container unter Verschluss gehalten.

 

Geplantes Carport

Der Bahrwagen / Sargwagen wurde von der Kirchengemeinde Siek bisher in der Leichenhalle aufbewahrt. Da diese dem Zweckverband jedoch nicht zur Verfügung steht, befindet sich der Bahrwagen derzeit in einem der Lagerräume des Wirtschaftsgebäudes. Da dort jedoch auch Eigentum der Fa. Brökel-Service lagert, wird der Bahrwagen zur Zeit bei Bedarf ca. 2 Std. vor einer Beisetzung durch die Fa. Brökel-Service vor das Gebäude und nach Rückgabe durch den jeweiligen Bestattungsunternehmer wieder zurück gestellt.

Damit der jeweilige Bestattungsunternehmer zukünftig selbständig über den Bahrwagen verfügen kann, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen auf der gepflasterten Fläche zwischen der Eingangstür zum Büro und dem ersten Garagentor bis an die vorhandene Buchenhecke („Ohlenhof“) ein Carport zu errichten. Innerhalb des Carports soll ein „Geräte-Schuppen“ zum Unterstellen des Bahrwages entstehen, der mit einem Zahlenschloss gesichert wird.

Von Seiten der Verbandversammlung wird der Vorschlag positiv aufgenommen, aber auch auf die Prüfung der baurechtlichen Vorgaben hingewiesen.

 

Anmerkung der Protokollführerin: Die baurechtlichen Vorgaben lassen die Errichtung eines Carports mit einer max. Höhe von 3 m und einer max. Bruttogrundfläche von 30 m² zu. Die Errichting des „Geräte-Schuppens“ innerhalb des Carports ist zulässig.

 

Der Kranzwagen befindet sich im Eigentum der Fa. Brökel-Service und kann dort bei Bedarf gegen Entgeld angefordert werden.

Lagerplatz

Da der bisherige Lagerplatz der Kirchengemeinde Siek nicht käuflich erworben wurde, entsteht jetzt auf dem Friedhofsgelände auf der freien Fläche zwischen Feld L und Feld N ein neuer Lagerplatz (siehe hierzu auch TOP 25 nö der Sitzung am 12.01.2023).

Während der Bauphase darf die Zufahrt noch über das angrenzende Grundstück der Kirchengemeinde Siek erfolgen. Sobald der Platz jedoch fertigt angelegt ist, muss noch eine Zuwegung auf dem Friedhofsgelände erstellt werden. Diese soll vom Tor neben dem Wirtschaftsgebäude paralell zur Grundstücksgrenze bis zum Lagerplatz verlaufen.

Derzeit steht jedoch leider noch nicht fest, ob der vorhandene Zaun die tatsächliche Grundstücksgrenze bildet.

Verwaltungsseitig wurde die amtliche Vermessung beauftragt.

Nach Vorliegen des Ergebnisses beantworten sich dann auch die derzeitigen Unklarheiten in den Eigentumsverhältnissen und ggf. Übernahme von Kosten (z.B. Bäume, Knick).

Anmerkung der Protokollführerin: die Vermessung erfolgt am 02.03.2023

 

Um jederzeit die Zufahrt / Abfahrt zum Lagerplatz auf dem Friedhofsgelände mit Containerfahrzeugen (LKW / Traktorengespann) sicher zu stellen, ist ein Halteverbot in der Straße „Ohlenhof“ im Bereich vor Hausnummer 6 bis 8 und 5 bis 7 einzurichten.

Die Verwaltung wird diesbezüglich eine entsprechende Vorlage zur Beratung in den Gremien der Gemeinde Siek vorlegen.

 

Herr Brökel berichtet, dass das gesamte Friedhofsgelände sehr lehmhaltig ist. Daher wird der Erdaushub seit ca. 10 Jahren entsorgt und durch Sand ersetzt.

Auf der Lagerfläche soll jeweils ein Absetzcontainer für den Erdaushub und für die Pflanzenabfälle aufgestellt und durch einen Containerdienst entsorgt werden.

Da auf dem Platz auch Sand und Muttererde gelagert werden soll, regt Herr Brökel an, diesen Bereich mit einem flexiblen Bausystem aus stapelbaren Betonblocksteinen ohne Zement oder Befestigungsmaterial (Stecksystem wie LEGO-Steine) einzufassen und zu trennen.

Der Vorschlag wird von Seiten der Verbandsversammlung positiv zur Kenntnis genommen.

 

Die Fertigstellung, Zuwegung und Einrichtung des Lagerplatzes könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen und bis dahin steht auch für die Steinmetze und privat beauftrage Friedhofsgärtner keine Alternative zur Verfügung. Daher wird die Verwaltung gebeten eine entsprechende Information auf der Homepage zu veröffentlichen.

 

Pflasterung des Hauptweges

Von Seiten der Verbandsversammlung besteht Einigkeit darüber, das die diversen Absackungen der Pflasterung umgehend beseitigt werden müssen und beauftragt Herrn Brökel dieses durch seine Firma zu erledigen. Sollte es dabei zu unvorhergesehenen Problemen kommen, ist die Verwaltung zu informieren und ggf. eine Spezialfirma zu beauftragen.

 

Gießkannen

Von Seiten der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, eine Alternative zu den vorhandenen Holzgestängen für Bereitstellung der Gießkannen zu suchen. Denkbar wäre auch ein Pfandsystem wie bei den Einkaufswagen am Superrmarkt.

 

Wasserentnahmestellen

Von Seiten der Verbandsversammlung stellt sich die Frage nach der Sicherheit der vorhandenen Wasserbecken an den Entnahmestellen und möglichen Alternativen.

 

Bänke

Von Seiten der Verbandsversammlung besteht Einigkeit darüber, dass auf dem Friedhof diverse Bänke aufgestellt werden sollen.

 

Bäume

Teilweise scheint Baum-Bepflanzung auf bereits eingeebneten Gräbern nicht entfernt worden zu sein und einige der vorhandenen Bäume (u.a. Birken) haben eine beachtliche Größe erreicht.

Sämtliche auf dem Friedhofsgelände vorhandene Bäume müssen von einem Fachmann begutachtet (Verkehrssicherungspflicht) und einige ggf. auch gefällt werden.

 

Grablicht-Automat

Frau Ketelsen befürwortet die Aufstellung eines Grablichtautomaten auf dem Friedhofsgelände und bittet diesbezüglich um Beratung und Beschlussfassung in den Gremien des Zweckverbandes.