29.09.2014 - 11.4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 29.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Beschluss:
Die zu erschließenden Bauplätze des Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des B-Planes
Nr. 5 sind nach folgender Reihenfolge zu vergeben:
I. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ohne
Wohneigentum.
II. Gruppe: Ehemalige Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger („Heimkehrer“).
III. Gruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Stapelfeld
befindet.
IV. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit
Wohneigentum.
V. Gruppe: Weitere (Bauträger sind ausgeschlossen)
Gruppe I. hat das erste Zugriffsrecht. Anschließend sind die Grundstücke in der zuvor
genannten Rangfolge zu vergeben.
Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Anzahl der Kinder. Sofern dieses Kriterium
ebenfalls identisch ist, entscheidet das Losverfahren. Stichtag zur Ermittlung des Wohn- und
Arbeitssitzes ist der 20.09.2014.
Über Zeitpläne wird im Dezember beraten.
Beschluss:
Die zu erschließenden Bauplätze des Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des B-Planes
Nr. 5 sind nach folgender Reihenfolge zu vergeben:
I. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ohne
Wohneigentum.
II. Gruppe: Ehemalige Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger („Heimkehrer“).
III. Gruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Stapelfeld
befindet.
IV. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit
Wohneigentum.
V. Gruppe: Weitere (Bauträger sind ausgeschlossen)
Gruppe I. hat das erste Zugriffsrecht. Anschließend sind die Grundstücke in der zuvor
genannten Rangfolge zu vergeben.
Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Anzahl der Kinder. Sofern dieses Kriterium
ebenfalls identisch ist, entscheidet das Losverfahren. Stichtag zur Ermittlung des Wohn- und
Arbeitssitzes ist der 20.09.2014.
Über Zeitpläne wird im Dezember beraten.