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ALLRIS - Auszug

03.04.2023 - 9 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Stapelfeld...

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Wortprotokoll

Nach Vortrag der Vorlage entsteht eine rege Diskussion über den weiteren Fortgang. Der Bauausschussvorsitzende erläutert seine Bedenken. Es sind im Wesentlichen noch folgende Punkte zu klären:

  • Umgang mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
  • Änderung der Zufahrten
  • Gebäudehöhen.
  • Umgang mit Gefahrenstoffen
  • Ist ein Mitspracherecht der Gemeinde zur Auswahl der anzusiedelnen Firmen vorgesehen?

Nach eingehender Erörterung soll die Vorlage an den Bauausschuss zur weiteren Beratung zurückgegeben werden.

 

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a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0021-1 als Anlage beigefügt, gebilligt

 

b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

10

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1899&TOLFDNR=39458&selfaction=print