06.02.2023 - 7 Preisgestaltung 2023 Fernwärme-Versorgung Stape...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 06.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschussvorsitzende trägt zur Vorlage vor.
Es wird erörtert, was passiert wenn die Fernwärme weitere Verluste einfahren würde. Der Vorsitzende erläutert, daß dies Ende 2023 nochmal geprüft wird und derzeit von der Rücklage der Fernwärme gezehrt wird.
Es entsteht eine Diskussion darüber, ob alle Bürger Stapelfelds im Leistungsbezug mit der Fernwärme stehen. Laut Herrn Westphal ist bisher seiner Kenntnis nach noch kein Kunde von der Fernwärme abgewiesen worden. Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl der Haushalte aus Stapelfeld zu ermitteln.
Anmerkung der Verwaltung:
Derzeitig gibt es ca. 750 Haushalte in der Gemeinde.
Es wird festgestellt, dass die vorgesehene Erhöhung von EEW auf EUR 83,59 nicht akzeptabel sei und den Bürgern nicht zugemutet werden soll.
Nach ausgiebiger Erörterung wird folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Arbeitspreis für Raumheizung im Jahr 2023 nicht weiter zu erhöhen, da die Entwicklung der Lage auf dem Energiemarkt derzeit nicht einzuschätzen ist.
Der Arbeitspreis für Raumheizung beträgt für das Jahr 2023 somit weiterhin 41,60 € / MwH.
Die entsprechende „23. Änderung des Tarifblatts ab 01.01.2023“ wurde bereits am 16.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.